Den meisten ist der Begriff des „Stalking“ bekannt. Er kommt aus dem Englischen und umschreibt im Deutschen eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen. Die Erscheinungsformen und die Schwere des „Stalking“ sind vielfältig. Diese reichen von psychischen Angriffen auf das Opfer durch z.B. ständige Telefonanrufe, Verfolgungen oder Kontaktaufnahmen, bis zu schweren körperlichen Angriffen

Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.

* Telefonanrufe, SMS, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, Sendungen von E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten
* „Liebesbezeugungen“ wie Liebesbriefe, Blumen, Geschenke
* Bestellungen von Warensendungen im Namen des Opfers

* Anwesenheit sowie das Verfolgen und Auflauern, zum Beispiel vor der Wohnung, dem Arbeitsplatz, dem Supermarkt
* Falschbeschuldigungen, zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin
* Ausfragen des Bekanntenkreises

* Sachbeschädigungen
* Beleidigungen, Verleumdungen
* Bedrohungen, Nötigungen

Die Konsequenz in Form einer Strafanzeige gegen den Stalker ist erst dann möglich, wenn bereits Straftatbestände, wie z.B. Körperverletzungen oder Beleidigungen erfüllt sind.

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